Infektionsprävention in der Dialysepraxis

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Hohe Standards aufrechterhalten

Ambulante Dialyseeinrichtungen zählen zu den Einrichtungen, von denen
Infektionen ausgehen können, in denen aber auch Patienten und Mitarbeiter besonders
infektionsgefährdet sind. Je nach Dialyse-Verfahren, Hämo- (HD) oder Peritonealdialyse (PD) sind die Patienten unterschiedlichen Infektionsrisiken ausgesetzt.

Der hohe technische Behandlungsaufwand sowie das Erfordernis zur regelmäßigen
Wiederholung der Dialysebehandlung verlangen von allen Beteiligten ein ausgeprägtes
Hygienebewusstsein.

Risikobewertung

In Dialysepraxen bestehen aufgrund der besonderen Disposition der Patienten dem hohen Grad an invasiven Maßnahmen und technischem Behandlungsaufwand zahlreiche Infektionsrisiken. Auch auch eine höhere Prävalenz multiresistenter bakterieller Erreger (MRE) stellt ein nicht unerhebliches Infektionsrisiko dar.

Auf Grund dessen ist in Zusammenarbeit mit einem beratenden Krankenhaushygieniker eine ärztliche Risikobewertung zur Prävention nosokomialer Infektionen vorzunehmen.

Im Rahmen der Risikobewertung sind die fachlichen Empfehlungen der „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe“. (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu beachten. Im Weiteren sollten im Rahmen des Hygienemanagements insbesondere bei der Erstellung von Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedure – SOP) die aktuelle Auflage der Leitlinie für angewandte Hygiene in der Dialyse der Deutschen Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse e.V. unbedingt Beachtung finden. Auch Rechtsregelungen auf Bundes- und Landesebene (z. B. die saarländische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen) sowie die Vorschriften des Arbeitsschutzes (TRBA 250) und technische Regelwerke (z. B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien) müssen im Rahmen der Erstellung oder Evaluation des Hygieneplans mit einfließen.

Die konsequente Umsetzung der Basishygienemaßnahmen ist in Dialysepraxen obligat, insbesondere die Kenntnis des Infektions- und ggf. Kolonisationsstatus des Patienten bei Aufnahme und die rechtzeitige Informationsübermittlung an das Praxispersonal.

Hygienefachpersonal

Neben der Betreuung durch einen Krankenhaushygieniker und Hygienefachkraft nach den Vorgaben der entsprechenden KRINKO-Empfehlung ist in der saarländischen Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen zusätzlich die Benennung eines hygienebeauftragten Arztes mit entsprechender Fortbildung vorgeschrieben.

Von entscheidender Bedeutung ist die intensive Schulung aller Mitarbeiter zu den infektionspräventiven Maßnahmen in der Praxis. Das in der Praxis tätige Personal muss zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu den innerbetrieblich festgelegten Verfahrensweisen zur Infektionshygiene informiert und zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet werden. Jeder Mitarbeiter und jede oder jeder sonst in der Praxis Tätige (Reinigungspersonal, MFA´s, Ärzte u.a.) hat durch Unterschrift die Kenntnisnahme der Informationen zu bestätigen. Fortbildungen nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten sind zu gewährleisten.

Weil es wichtig ist – Organisationsverantwortung

Die erkrankungsimmanenten Risikofaktoren lassen sich nur bedingt günstig beeinflussen. Jede vermeidbare zusätzliche Gefährdung der Patienten muss konsequent ausgeschlossen werden.

Eine Betriebsorganisation , die alle einschlägigen juristischen Vorgaben erfüllt ist in der Praxis unumgänglich um die Dialysebehandlung rechtssicher erbringen zu können.

Die Leitung der Dialyseeinrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen
Erfordernisse und muss diese durch Anleitung und Kontrolle wahrnehmen. Die Leitung muss sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere
solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Die Sicherung der personellen, materiell-technischen und räumlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Trägers bzw. Leitung der Dialysepraxis.

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