FAQ – häufig gestellte Fragen

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Ich bin neu niedergelassen. Wann bekomme ich mein Praxisbudget zugewiesen?

Die Budgetzuweisung erhält man grundsätzlich circa 2 Wochen VOR Quartalsbeginn. Neu niedergelassene Ärzte erhalten standardmäßig in dem ersten Quartal ihrer Tätigkeit, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung, keine Zuweisung.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid?

Bei der Budgetzuweisung handelt es sich um einen vorläufigen Bescheid, der zum Zeitpunkt der Honorarabrechnung nochmals mit den dann vorliegenden, aktuellen Stammdaten überprüft und berechnet wird. Erst nach Vorlage des Honorarbescheids kann ein begründeter Widerspruch gegen das Praxisbudget Sinn ergeben.

Ich hatte im Vorjahresquartal mehr Patienten aber mein Praxisbudget hat sich nicht verändert?

Eine automatische Anpassung des Praxisbudgets erfolgt nicht. Auf Antrag (Anlage 7 HVM) kann ein Praxisbudget jedoch angepasst werden.

Wie muss so ein Antrag aussehen?

Der Antrag kann schriftlich, formlos mit Angabe von Gründen gestellt werden.

Müssen Fristen bei Antragsstellung beachtet werden?

Seit dem 01.01.2024 gilt die verlängerte Antragsfrist für die Anpassung des Praxisbudgets. Somit muss ein Antrag spätestens bis zur Bekanntgabe des Honorarbescheides des betreffenden Quartals eingereicht werden (Bsp. 1. Quartal = Frist endet am 25.07).

Bis zum 31.12.2023 musste ein Antrag spätestens bis zum 10. des Folgemonats des betreffenden Quartals eingereicht werden (Bsp. 1. Quartal = Frist endet am 10.04).

Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist?

Anträge, die nach der Frist bei uns eingehen, werden automatisch als Antrag für das Folgequartal gewertet. Außerdem bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung den Hinweis, dass Sie für das beantragte Quartal nur noch die Möglichkeit haben einen Widerspruch gegen die Honorarabrechnung des jeweiligen Quartals einzulegen.

Ich habe eine gültige Ausnahmeregelung, jedoch ist mein Praxisbudget ohne Ausnahme dargestellt?

Die Budgetzuweisung erfolgt standardmäßig ohne Berücksichtigung gültiger Ausnahmeregelungen. Diese Ausnahmen werden erst im Rahmen der Honorarberechnung entsprechend überprüft und umgesetzt.

Die vorstehenden Inhalte finden Sie zusammengefasst in einem PDF Dokument unter Links und Verweise.

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