Zweitmeinung Amputation bei diabetischem Fußsyndrom

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Allgemeinchirurgie
Gefäßchirurgie
Innere Medizin und Angiologie
Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Orthopädie und Unfallchirurgie
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
FA mit ZWB Diabetologie
88200D
Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom