Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) unterstützen Praxen bei der Betreuung der Patienten. Sie führen Hausbesuche sowie Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch. Ärzte überwachen die Tätigkeit der Nichtärztliche Praxisassistenten und sind jederzeit für sie erreichbar.
Praxismitarbeiter, die diese Aufgabe übernehmen wollen, benötigen eine Fortbildung. Qualifikationsvoraussetzungen hierfür sind in § 6 und 7 der Delegations-Vereinbarung geregelt.
Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von ärztlich angeordneten Hilfeleistungen müssen NäPa alle drei Jahre eine Fortbildung in Notfallmanagement wiederholen.
Bei Nichtvorlage des Nachweises über die Teilnahme an der Fortbildung „Notfallmanagement“ im Umfang von 20 Stunden (§ 7 Abs. 5 Satz 3 Anlage 8 BMV-Ä) alle drei Jahre muss die Genehmigung widerrufen werden. Die Drei-Jahres-Frist beginnt ab bestandener Ergänzungsprüfung zur NäPa.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.