kleines Modellholzhäuschen, neben dem jemand Münzen stapelt
Bild: Suriyawut/Stock.Adobe.com

Gemeindebezogene Förderung der KV Saarland

Bis zu 30.000 Euro für Hausärztinnen und Hausärzte

In mehreren Gemeinden des Saarlandes bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten für die Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt – auch in Regionen, die aktuell nicht als unterversorgt gelten oder in denen keine drohende Unterversorgung vom Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen festgestellt wurde.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Saarland führt hierzu Versorgungsanalysen durch, die – ergänzend zu den Beschlüssen des Landesausschusses – weitere Kriterien für eine finanzielle Förderung festlegen. Wird auf Basis der Altersstruktur und anderer Versorgungsdaten ein absehbarer Engpass in der hausärztlichen Versorgung erkannt, kann die KV Saarland eine Ansiedlungsförderung von bis zu 30.000 Euro gewähren.

Derzeit sind hausärztliche Anstellungen und Niederlassungen (einschließlich der Gründung von Zweigpraxen, bei denen ein neuer Arztsitz entsteht) in den folgenden Gemeinden förderfähig:

  • Riegelsberg
  • Großrosseln
  • Perl
  • Beckingen
  • Nalbach
  • Ensdorf
  • Namborn
  • Oberthal

*Die förderfähigen Stellen sind derzeit auf eine Stelle pro Gemeinde begrenzt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Nachwuchsförderung der KV Saarland. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch, per Kontaktformular oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs

Themen-Webseite (KVS-Infoportal):      https://www.kvsaarland.de/kb/ansiedlungsfoerderung

Kontaktformular:                                    Thema: Medizinischer Nachwuchs

Telefon:                                                   0681-998370

Ansprechpartner finanzielle Förderung: Phillip Hoffmann

Ansprechpartnerinnen Beratung:            Martina Hans, Denise Dreger & Nadja Bartel

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