Die zweifellos notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen in erster Linie Kostendämpfungsmaßnahmen für Leistungserbringer. Besonderen Fokus haben die Verfasser auf den erst an dritter Stelle der Kostenverursacher liegenden ambulanten Bereich gelegt und hier insbesondere auf die Zielgruppe der niedergelassenen Fachärzte. Dabei liegen 96 % der fachärztlichen Versorgungsstandorte im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich und 86 % aller fachärztlichen Fälle werden von niedergelassenen Fachärzten behandelt.
Die generelle globale Begrenzung der Vergütungsanstiege würde zunächst alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen treffen und diese mit Kostensteigerungen durch Inflation und Lohnerhöhungen alleine lassen (Vorschlag Nr.1 der Kategorie A). Die Streichungen der Vergütungen durch TSVG-Konstellationen (Vorschlag Nr.3 der Kategorie A) und die vollständige Bereinigung der MGV für Leistungen in TSVG-Konstellationen (Vorschlag Nr.4 der Kategorie A) würde in erster Linie die weiterhin budgetierten Fachärzte treffen.
Gerade Fachärzte sind bei der Generierung ihres GKV-Honorars weitaus mehr als Hausärzte auf die extrabudgetäre Vergütung (EGV) angewiesen, was gemäß Zi-Daten wissenschaftlich belegt ist.
Vorschlag Nr.9 der Kategorie A fordert eine Begrenzung des Ausgabenanstieges der EGV insgesamt, also eine Budgetierung bisher extrabudgetärer Leistungen. Dies trifft folglich in erster Linie die Fachärzte.
Hygienezuschläge wurden in der Vergangenheit auf spezialisierte Leistungen gewährt, die im EBM insgesamt unzureichend bewertet erschienen aufgrund des großen Hygieneaufwandes. Vorschlag Nr.15 der Kategorie A fordert die komplette Rücknahme dieser Form der Vergütung, was vorrangig niedergelassene Operateure trifft.
Weiter geht es mit Vorschlag Nr.8 der Kategorie B. Die Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung sollen komplett gestrichen werden.
Ein harter Brocken dürfte die Rückführung der Psychotherapie in die MGV sein (Vorschlag Nr.10 der Kategorie B), wobei hier eine erhebliche Unterschätzung des Finanzvolumens vorliegen dürfte. Auch diese Korrektur müssten die Fachärzte alleine tragen.
Da das aktuell massiv wachsende Honorarvolumen für die Vergütung des genetischen Labors schon heute komplett aus dem budgetierten fachärztlichen Honorar getragen werden muss, werden die vorgenannten Maßnahmen das Facharzthonorar atomisieren. Als unausweichliche Folge werden die Facharztpraxen nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können und daher zwangsweise schließen müssen.
Sollte dies das politisch vorgegebene Ziel für die Finanzkommission Gesundheit gewesen sein, wäre es der Transparenz geschuldet, die Bevölkerung darüber offen und ehrlich zu informieren.
(Pressemitteilung vom 02.04.2026)
