Fotomontage: Arzt hält Hologramm mit Text "EBM"
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Vorhaltepauschale für Hausärzte ab dem 1. Januar 2026

Mit unserem Textbeitrag in der Ausgabe 06/2025 KVS-Aktuell der KV Saarland haben wir sie bereits ausführlich über die Einführung und Kriterien der Vorhaltepauschale für Hausärzte informiert. Die aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu geregelte Vorhaltepauschale (GOP 03040) für Hausarztpraxen wurde zum 1. Januar 2026 eingeführt. Mit ihr soll die hausärztliche Grundversorgung stärker gefördert werden.

Zuschlag zur Vorhaltepauschale: GOP 03041 und 03042

Ergänzend zur Vorhaltepauschale wird ein gestaffelter Zuschlag eingeführt, für dessen Berechnung die Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien im aktuellen Quartal in Behandlungsfällen gemäß Nr. 10 der Präambel 3.1 erforderlich ist.

  • GOP 03041 bei Erfüllung von mindestens 2 und weniger als 8 Kriterien: 10 Punkte
  • GOP 03042 bei Erfüllung von mindestens 8 Kriterien: 30 Punkte

Nähere Erläuterung zu den Kriterien 9 und 10 des Beschlusses:

9) ZusammenarbeitDas Kriterium gilt als erfüllt bei einer fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten oder der Teilnahme an Qualitätszirkel

Ob es sich um fachgleiche (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften oder fachgleiche Praxen von Ärztinnen und Ärzten mit angestellten Ärztinnen und Ärzten handelt wird anhand der im Arztregister eingetragenen Daten automatisiert von der KV Saarland geprüft. Die regelmäßige Teilnahme am Qualitätszirkel (4x pro Jahr) wird durch eine interne Abfrage durch die Fachabteilung jedes Quartal aktualisiert und entsprechend in der Bewertung berücksichtigt. Eine erweiterte Einreichung zum üblichen Nachweis an der Teilnahme am Qualitätszirkel ist zur Erfüllung des Kriteriums nicht notwendig.

10) Sprechstunden / PraxisöffnungszeitenAngebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am   Mittwoch nach 15 Uhr und / oder Freitag nach 15 Uhr und / oder an mindestens einem Werktag ·    nach 19 Uhr und / oder ·    vor 8 Uhr

Für die Erfüllung des Sprechstundenkriteriums der Vorhaltepauschale sind ausschließlich die bei der KV Saarland gemeldeten Sprechzeiten maßgeblich. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre hinterlegten Sprechstunden vollständig sind und passen Sie diese gegebenenfalls an. Für die Erfüllung dieses Kriteriums muss die Dauer einer Sprechstunde in den genannten Zeitfenstern mindestens 60 Minuten umfassen.

Eine reine Videosprechstunde ist nicht zulässig, um das Kriterium der erweiterten Sprechzeit zu erfüllen. Die Anwesenheit in der Praxis ist verpflichtend.

Des Weiteren möchten wir klarstellen, dass die Fallzählung, die zur Berechnung der ersten 8 Kriterien des Beschlusses herangezogen werden, OHNE Berücksichtigung der Selektivverträge (z.B. HZV) und Knappschaftsfälle ermittelt wird. Ebenso werden die Leistungen dieser Behandlungsfälle nicht zur Erfüllung der einzelnen Kriterien herangezogen.

Näherer Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.kvsaarland.de/kb/aenderungen-und-neuerungen-im-jahr-2026

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