Allgemein
Die ePA (elektronische Patientenakte) ist ein digitaler Aktenordner, in dem Gesundheitsdaten (z.B. vom ärztliche Diagnosen oder Medikationslisten) gespeichert werden. Sie wird für alle gesetzlich Krankenversicherte (die nicht widersprochen haben) von ihrer Krankenkasse angelegt.
Widerspruch
Für Patientinnen/Patienten ist dies freiwillig und dem kann im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden. Ist die ePA bereits angelegt, kann man diese auf Anfrage bei der zuständigen Kasse jederzeit löschen lassen. Ebenso kann man dort den eigenen Widerspruch rückgängig machen.
Information und Aufklärung
Die Pflicht, über Funktionsweise und Rechte/Ansprüche der Patientinnen/Patienten zu umfassend zu informieren liegt bei den Krankenkassen.
Die gematik hat auf folgender Seite die Links zu Infoseiten der gesetzlichen und einiger privater Krankenversicherungen zur „ePA für alle“ zusammengestellt: https://www.gematik.de/versicherte/epa-app
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet darüber zu informieren, welche (insbesondere bei potenziell diskriminierenden oder stigmatisierenden) Daten sie im Rahmen ihrer Befüllungspflichten in der ePA für alle speichern. Die Patientinnen und Patienten können der Übermittlung und Speicherung der jeweiligen Daten widersprechen.
Einspeisen weiterer/früherer Daten
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel ältere Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Praxen sind im Übrigen auch nicht verpflichtet, ältere, bei ihnen bereits digital vorliegende Befunde in die ePA einzustellen – auf Wunsch der Patienten ist dies aber möglich.
Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit Dokumente früherer Behandlungen selbst einzustellen. Zudem haben Patienten gegenüber ihrer Krankenkasse das Recht, dass diese innerhalb von 24 Monaten zweimal bis zu zehn Dokumente für sie digitalisiert. (§ 350a Abs. 1, SGB V)
Einsicht und Zugriff für Patienten
Einsicht und Zugriff (z. B. zum Hochladen von Dokumente früherer Behandlungen) haben Patientinnen/Patienten über eine, von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellten Smartphone-App. Bei manchen Krankenkassen schon jetzt, zukünftig bei allen Krankenkassen, gibt es auch eine ePA-Webanwendung, zur Nutzung am PC.
Einordnung der, in der ePA einzusehenden Daten
„Ihre elektronische Patientenakte (ePA) enthält eine Übersicht der medizinischen Leistungen, die Sie erhalten haben – ob beim Arzt, Psychotherapeuten oder im Krankenhaus. Grundlage für diese sogenannte Leistungsauskunft bilden die Abrechnungsdaten von Praxen und anderen Einrichtungen. Ihre Krankenkasse stellt diese Daten einschließlich Diagnosen, die bei Ihnen gestellt wurden, automatisch in Ihre ePA ein.“
In einer Patienteninfo der KBV (PDF) werden diese Daten erklärt und eingeordnet.
Weitere Informationen (Linkliste)
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223