Hand in medizinischen Handschuh, mit Daumen nach oben
Bild: elenavilf @ StockAdobe.com

Händedesinfektionsmittel: Von Verfalldatum bis Aufbrauchfrist – Was ist was?

Verfalldatum, Verfallsdatum, Ablaufdatum, Laufzeit, Verwendbarkeitsfrist oder Haltbarkeitsdatum

Ist das Datum, bis zu dem das Händedesinfektionsmittel im ungeöffneten Originalbehältnis stabil bleibt. Der Hersteller gewährleistet – bei ordnungsgemäßer Lagerung – die Qualität, Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit.

Nach Ablauf des Verfalldatums darf das Händedesinfektionsmittel nicht mehr als solches verwendet oder in den Verkehr gebracht werden.

Für Händedesinfektionsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sind, ist die Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses anzugeben.

Aufbrauchfrist, Aufbrauchsfrist, Anbruchfrist, Haltbarkeit nach dem Öffnen

Ist der Zeitraum der Verwendbarkeit des Händedesinfektionsmittels nach dem ersten Öffnen bzw. Anbruch des Originalbehältnisses innerhalb dessen das Händedesinfektionsmittel stabil bleibt.

Die Aufbrauchfrist kann nicht mit dem Verfalldatum gleichgesetzt werden, da die Stabilität und Haltbarkeit des Händedesinfektionsmittels vom Wirkstoff und den Anwendungsbedingungen in der Praxis abhängig ist.

Arzneimittel oder Biozid

Neu zugelassene Händedesinfektionsmittel können nur noch als Biozide zugelassen werden. Produkte mit einer bestehenden Arzneimittelzulassung bleiben hiervon unberührt.

Bei Händedesinfektionsmitteln die als Biozide oder als Arzneimittel zugelassen sind, muss das Verfalldatum auf dem Etikett des Behältnisses oder aus den beiliegenden Herstellerangaben ersichtlich sein. Dies gilt nicht für Biozide, die aufgrund der Übergangsregelungen nur registriert, aber noch nicht zugelassen sind. Enthält das registrierte Biozid Angaben zur Aufbrauchfrist, sind diese zu beachten. Enthält das Biozid keine spezifischen Angaben zur Aufbrauchfrist, empfehlen wir diese Informationen beim Hersteller zu erfragen.

Dokumentationspflicht

Die Dokumentation des Datums, bis wann ein Produkt nach Anbruch verwendet werden darf, ist zur Absicherung aus rechtlichen Gründen notwendig.

„Kitteltaschenflaschen“ und sonstige Behältnisse müssen mit Anbruchdatum beschriftet werden. Behältnisse die zum Gebrauch in Händedesinfektionsmittelspendern bestimmt sind, müssen mit Anbruchdatum oder Ablaufdatum beschriftet werden. Eine separate Dokumentation ist hier möglich.

Die Dokumentation des Anbruchdatums allein ist nur sinnvoll, wenn gleichzeitig klar ersichtlich ist, wann die Haltbarkeit nach Anbruch abläuft und Reste verworfen werden sollen.

Die Dokumentation des Anbruchdatums bei Bioziden ohne Herstellerangaben zur Aufbrauchfrist einzuholen ist nicht sinnvoll.

Sie haben noch Fragen zum Umgang mit Händedesinfektionsmitteln? Unser Referent für Hygiene Herr Henning Adam hat mit Sicherheit die passenden Antworten auf Ihre Fragen und berät Sie gerne voll umfänglich zur hygienischen Prozess- und Strukturqualität in Ihrer Praxis.

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