Hohe Standards aufrechterhalten
Ambulante Dialyseeinrichtungen zählen zu den Einrichtungen, von denen
Infektionen ausgehen können, in denen aber auch Patienten und Mitarbeiter besonders
infektionsgefährdet sind. Je nach Dialyse-Verfahren, Hämo- (HD) oder Peritonealdialyse (PD) sind die Patienten unterschiedlichen Infektionsrisiken ausgesetzt.
Der hohe technische Behandlungsaufwand sowie das Erfordernis zur regelmäßigen
Wiederholung der Dialysebehandlung verlangen von allen Beteiligten ein ausgeprägtes
Hygienebewusstsein.
Risikobewertung
In Dialysepraxen bestehen aufgrund der besonderen Disposition der Patienten dem hohen Grad an invasiven Maßnahmen und technischem Behandlungsaufwand zahlreiche Infektionsrisiken. Auch auch eine höhere Prävalenz multiresistenter bakterieller Erreger (MRE) stellt ein nicht unerhebliches Infektionsrisiko dar.
Auf Grund dessen ist in Zusammenarbeit mit einem beratenden Krankenhaushygieniker eine ärztliche Risikobewertung zur Prävention nosokomialer Infektionen vorzunehmen.
Die konsequente Umsetzung der Basishygienemaßnahmen ist in Dialysepraxen obligat, insbesondere die Kenntnis des Infektions- und ggf. Kolonisationsstatus des Patienten bei Aufnahme und die rechtzeitige Informationsübermittlung an das Praxispersonal.
Hygienefachpersonal
Neben der Betreuung durch einen Krankenhaushygieniker und Hygienefachkraft nach den Vorgaben der entsprechenden KRINKO-Empfehlung ist in der saarländischen Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen zusätzlich die Benennung eines hygienebeauftragten Arztes mit entsprechender Fortbildung vorgeschrieben.
Weil es wichtig ist – Organisationsverantwortung
Die erkrankungsimmanenten Risikofaktoren lassen sich nur bedingt günstig beeinflussen. Jede vermeidbare zusätzliche Gefährdung der Patienten muss konsequent ausgeschlossen werden.
Eine Betriebsorganisation , die alle einschlägigen juristischen Vorgaben erfüllt ist in der Praxis unumgänglich um die Dialysebehandlung rechtssicher erbringen zu können.
Erfordernisse und muss diese durch Anleitung und Kontrolle wahrnehmen. Die Leitung muss sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere
solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Die Sicherung der personellen, materiell-technischen und räumlichen Voraussetzungen liegt in der Verantwortlichkeit des jeweiligen Trägers bzw. Leitung der Dialysepraxis.