ITA – Aktuelles

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Neue TI-Finanzierung ab 1. Juli 2023 (Stand 01.09.2023)

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten.
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.

Ausführliche Informationen zu den neuen TI-Pauschalen finden Sie hier:
https://www.kvsaarland.de/kb/neue-ti-finanzierung-seit-1-juli-2023


Konnektortausch der Hersteller Secunet und RISE

Nachdem zuerst nur die Konnektoren des Herstellers CGM betroffen waren, müssen nun auch die ersten Geräte von Secunet und RISE wegen Zertifikatsablaufs ausgetauscht werden.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Praxisnachrichten der KBV vom 04.05.2023.


SMC-B: Neues Freigabeverfahren bei Antragsstellung

Seit 03.04.2023 gibt es bei der Antragsstellung auf eine SMC-B ein neues Freigabeverfahren.

Anträge, die bis zum Stichtag gestellt wurden, wurden nach dem bisherigen Verfahren freigegeben. Das bedeutet, dass die KV Saarland die antragsstellende Praxis nach positiver Überprüfung der Antragsdaten kontaktierte, um die Antragsnummer abzugleichen. Somit wurde gleichzeitig festgestellt, dass der Antrag auch wirklich durch die Praxis gestellt wurde.

Dieser Anruf entfällt im neuen Verfahren.

Nach der Antragsstellung erhält die Praxis vom SMC-B-Anbieter eine Bestätigungsmail, die einen Coupon für das POSTIDENT-Verfahren enthält. Dieser Coupon ist in der Regel 14 Tage gültig.
Erst nach erfolgreicher persönlicher Identifikation erscheint der Antrag zur Prüfung im Freigabeportal der KV Saarland.

Die Freigabe erfolgt, sofern alle erforderlichen Angaben mit den bei der KV Saarland hinterlegten übereinstimmen.


IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie nach § 75b SGB V)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat (entsprechend dem Auftrag nach § 75b SGB V) eine Richtlinie erstellt, um Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung zu regeln.
Diese Richtlinie legt die in einer vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Praxis erforderlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit fest.

Weitere Informationen finden Sie im Infoportal unter:
>> IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie nach § 75b SGB V)

War dieser Artikel hilfreich?
Nein