Terminservicestelle

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Die Terminservicestelle und ihre Aufgabengebiete

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland vermittelt gesetzlich krankenversicherten Patienten einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten.

Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr über die bundesweite Rufnummer 116117.

Zusätzlich steht Ihnen rund um die Uhr ein Online-Service zur Verfügung, über den Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dringende Termine selbst online buchen können:

https://www.eterminservice.de oder https://www.116117.de

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Anruf über das Service Center der KV Saarland nicht direkt zur Terminservicestelle weitergeleitet werden können.

Welche Termine werden durch die Terminservicestelle (=TSS) vermittelt?

Termine OHNE Überweisung/ PTV11 (=Individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde)

  • Bei folgenden Fachrichtungen wird zur Terminvermittlung über die Terminservicestelle keine Überweisung oder ein PTV11 Formular benötigt:
    • Hausarzt
    • Frauenarzt
    • Augenarzt
    • Kinder- und Jugendarzt
    • Psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und Kinder/Jugendliche (=Erstgespräch)

Termine MIT Überweisung/ PTV11 (=Individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde)

Dies gilt für alle Facharztbehandlungen, eine probatorische Psychotherapiesitzung oder eine psychotherapeutische Akutbehandlung. In diesen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen (Überweisung/ PTV11) von Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten, wenn dieser die medizinische Indikation hierfür sieht.

Hierbei gilt Folgendes zu beachten:

Für die dringende Vermittlung an einen Facharzt benötigen Sie eine Überweisung mit der Dringlichkeitskennzeichnung durch einem Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination).

Für die zeitnah notwendige probatorische Psychotherapiesitzung wird ein PTV11 Formular mit dem Vermerk „zeitnah erforderlich“, der weiterführenden Therapieform und einen Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination) benötigt.

Für die dringende Vermittlung einer psychotherapeutischen Akutbehandlung wird ein PTV11 Formular und ein Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination) benötigt.
Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf bei der Terminservicestelle die Überweisung Ihres Arztes oder das PTV11 – Formular bereit

Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung entlassen wird und die Notwendigkeit für eine zeitnah erforderliche Akutbehandlung bzw. psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Entlass-Managements im Entlassplan nach § 3 Abs. 3 des Rahmenvertrages festgestellt wurde. In diesen Fällen kann sich der Patient innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung direkt an die Terminservicestelle für die Terminvermittlung für eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen wenden.

Kann ich einen Termin bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten meiner Wahl vereinbaren?

Nein. Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der der Terminservicestelle freie Termine gemeldet hat. Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei Ihrem Wunscharzt oder Wunschtherapeuten.

Wir sind bemüht, einen für Sie passenden Termin in zumutbarer Entfernung zu finden, jedoch kann es in Einzelfällen auch zu einer längeren Anfahrt von Ihrem Wohnort kommen.

Bevorzugte Zeiten können nicht berücksichtig werden, da die zur Verfügung stehenden Termine von den Ärzten und Therapeuten strikt vorgegeben werden und keinen Handlungsspielraum erlauben.

Möchten Sie einen Termin bei Ihrem Wunscharzt/-therapeuten vereinbaren, sollten Sie sich, bevor Sie die Terminservicestelle kontaktieren, mit dem Arzt/ Therapeuten Ihrer Wahl zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

Alternativ stellen wir auf unserer Homepage eine Arzt- und Therapeutensuche zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Suche unterstützen kann: https://www.kvsaarland.de/arztsuche

Wie schnell erfolgt eine Terminvermittlung?

Die Terminservicestelle ist angehalten, innerhalb einer Woche einen Termin zu vermitteln, der innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen (bzw. 2 Wochen bei Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung) liegen soll. Diese Frist gilt nur in dringenden Fällen mit den entsprechenden Voraussetzungen auf der Überweisung oder dem PTV11 Formular wie bereits genannt.

Was muss ich tun, wenn ich einen Termin über die Terminservicestelle erhalten habe?

Nachdem Sie einen Termin über die Terminservicestelle vereinbart haben, sollten Sie sich umgehend mit der vermittelnden Praxis in Verbindung setzen und den Termin telefonisch bestätigen. Alle benötigten Informationen teilt Ihnen die Terminservicestelle bei der Terminvergabe mit.

Was ist, wenn ich den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin nicht einhalten kann?

Falls Sie den vereinbarten Termin aus dringenden persönlichen Gründen nicht einhalten können, geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei indem Sie umgehend die Praxis sowie die Terminservicestelle darüber informieren.

Bitte beachten Sie hierbei:

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für die Terminservicestelle, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Es sei denn, Sie sagen den Termin am selben Tag ab, an dem Sie ihn erhalten haben. In diesem Fall kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin vermitteln.

Ebenso zu beachten ist, dass der Vermittlungsanspruch für Termine in der Psychotherapie nur für die genannten Leistungen (Psychotherapie-Sprechstunde sowie psychotherapeutische Akutbehandlung / probatorische Sitzungen bei Vorliegen eines PTV 11) gilt.
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