Zahlen, Daten, Fakten der ambulanten Versorgung

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Bereitschaftsdienst

Die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, auch „ärztlicher Notfalldienst” genannt, gehört zu den gesetzlichen Pflichten aller niedergelassenen Vertragsärzte im Saarland. Dies in allen Städten und Gemeinden im Saarland zu organisieren, ist eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Durch eine Neustrukturierung der Notfalldienstbezirke wurden eine gerechte Aufteilung und eine geringere Dienstverpflichtung für alle Ärztinnen und Ärzte erreicht.

Altersstruktur der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte

Die Altersstruktur der saarländischen Vertragsärzte zeigt eine deutliche Wölbung in der Kurve in den Altersklassen der 50- bis 65-Jährigen. Für die ambulante ärztliche Versorgung im Saarland bedeutet dies, dass heute mehr als 50 Prozent der Hausärzte älter als 55 Jahre sind – knapp 30 Prozent sind älter als 60 Jahre.

Diese Ärzteschaft wird in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen und altersbedingt ihrer vertragsärztliche Tätigkeit beenden. Diese Praxen können von dem ärztlichen Nachwuchs übernommen und weitergeführt werden.

Zahlen der niedergelassenen Ärztinnen

Insgesamt erhöhte sich der Frauenanteil in den vergangenen Jahren relativ konstant. Im Jahr 2009 waren 528 Ärztinnen in der ambulanten Versorgung tätig, sechs Jahre später ist diese Gruppe um 15,7 Prozent angestiegen. Somit liegt der Frauenanteil heute bei insgesamt 35 Prozent.

Arzneimittelregresse

Entwarnung für junge Ärzte – Gefahr von Arzneimittel-Regressen ist überschätzt.

Um die Zukunft der ambulanten Versorgung durch die permanente Regressgefahr nicht weiter zu gefährden, hatte der Gesetzgeber im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes mit der Neuregelung “Beratung vor Regress” dafür gesorgt, dass jedem Arzt zunächst eine individuelle Beratung zum Verordnungsverhalten zusteht, bevor eine finanzielle Rückforderung gestellt werden kann.

Kein Mediziner, der seine Patienten angemessen versorgt, muss heute de facto Angst vor Regressen haben. Lag die Zahl der Regresse in der Arzneimittelrichtgrößenprüfung im Jahre 2005 noch bei 266 so gab es im Jahr 2012 nur noch 4. In Anbetracht der Anzahl verordnender Praxen eine ausgesprochen geringe Zahl.

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