Vertreterverzeichnis

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Wie werde ich Bereitschaftsdienstarzt im Saarland?

Um im Saarland als Bereitschaftsdienstarzt tätig werden zu können, lassen Sie sich zunächst ins Vertreterverzeichnis der KV Saarland aufnehmen:

In das Vertreterverzeichnis können (§ 9 Abs. 3 BDO) Ärzte aufgenommen werden, die auf Grundlage ihres bisherigen ärztlichen Werdeganges die Gewähr für einen fachlich qualifizierten Bereitschaftsdienst nachweisen.

Hierzu ist der „Antrag auf Aufnahme in das Vertreterverzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gem. § 9 der Bereitschaftsdienstordnung“ auszufüllen und mit einer beglaubigten Kopie der Approbation, Zeugnissen der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Genehmigung einer Nebentätigkeit, einem Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie der Besitz eines eHBA Arztausweises der 2. Generation an die KV Saarland zu senden.

Über den Antrag entscheidet die KV Saarland. Bei Aufnahme in das Vertreterverzeichnis erhalten Sie eine entsprechende Information sowie eine Lebenslange Arztnummer (LANR).

Danach stehen Sie in der Dienstplanungssoftware „BD-Online“ allen Ärztinnen und Ärzten sowie den Obleuten als möglicher Vertreter zur Verfügung.

Was ist das Vertreterverzeichnis?

Die KV Saarland führt ein Vertreterverzeichnis, auf dessen Grundlage die Einteilung eines Vertreters erfolgt.

Im Vertretungsfall ist der eingeteilte Arzt verpflichtet, seine Vertretung auf Grundlage des Vertreterverzeichnisses selbst zu organisieren. Nur Ärzte, die dort aufgenommen sind, dürfen Bereitschaftsdienste im Bereich der KV Saarland übernehmen.

Welche unterschiedlichen Dienstarten gibt es ? / Wie erfolgt die Vergütung?

Dienst unter der Woche:

  • Der Dienst unter der Woche erfolgt aus der Praxis des dienstverpflichteten niedergelassenen Arztes.
  • Alle benötigten Formulare etc. werden von diesem zur Verfügung gestellt.
  • Die Vergütung wird zwischen Vertreter und vertretenem Arzt geregelt.

Dienst am Wochenende:

  • Der Dienst am Wochenende erfolgt aus der Bereitschaftsdienstpraxis (BDP) heraus.
  • Alle benötigten Formulare etc. werden von der BDP zur Verfügung gestellt.
  • Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben der Finanzierungs- und Vergütungsregelung.

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