Umgang mit Lieferengpässen bei Ophthalmika-Stand 03/24

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Zurzeit sind mehrere ophthalmologische Präparate von einem Lieferengpass betroffen, weshalb uns einige Anfragen diesbezüglich erreichen. Die häufigsten Fragen haben wir Ihnen daher nachfolgend zusammengefasst:

Kann bei Nichtverfügbarkeit von Miochol E (Acetylcholin) auf dem deutschen Markt das Präparat als Import werden?

Ein Einzel-Import ist bei medizinischer Notwendigkeit, auf Name des Patienten möglich.

Miochol E ist ein Notfall-Medikament welches in der Praxis vorrätig gehalten werden muss. Kann der Import auch über den Sprechstundenbedarf bezogen werden?

Da die Lieferzeit zum Teil mehrere Wochen beträgt, haben wir uns mit dieser Argumentation an die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland, welche stellvertretend für alle Kassen im Saarland den Sprechstundenbedarf regelt, gewandt. Diese war dennoch nicht bereit dem temporären Bezug über den Sprechstundenbedarf zuzustimmen und hielt an dem Wortlaut der Sprechstundenbedarfsvereinbarung fest, wonach ein Import grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass Sie das Medikament auf eigene Kosten in der Praxis vorrätig zu halten und im Bedarfsfall Ihren Vorrat durch eine Verordnung auf Name des Patienten auffüllen.

Kann im Fall der Nichtverfügbarkeit von Cyclopentolat und Tropicamid eine entsprechende Rezeptur über den Sprechstundenbedarf bezogen werden?

Hier sollte zuerst geprüft werden, ob die am Markt befindlichen Alternativen wie z.B. Boro-Scopol und Atropin POS als Mydriatikum und Zykloplegikum genutzt werden können. Ist dies durch patientenindividuelle Gegebenheiten nicht möglich, können für die Dauer des Lieferengpasses (Cyclopentolat 1 % – 17.06.2024 und Zyklolat EDO – 31.03.2024) Rezepturen, unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, verordnet werden.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein