Seit dem 3. Quartal 2013 erfolgt die Abrechnung vertragsärztlicher bzw. –psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der KV Saarland mittels KV-SafeNet. Seither besteht für alle abrechnenden Vertragsärzte/Psychotherapeuten die Möglichkeit zur Online-Einsendung vorläufiger Testabrechnungen.
Durch den Einsatz des Regelwerkes der KV Saarland wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Online-Bearbeitung Testabrechnungen des aktuellen Abrechnungsquartals einzureichen, die dann jeweils nach der Onlineversendung sofort beregelt werden und mit den entsprechenden Abrechnungshinweisen/-fehlern als Online-Rückmeldung angezeigt werden.
Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Abrechnung im laufenden Quartal vor Ort in der Praxis auf Fehler überprüfen zu lassen. Ihre Testabrechnungen können Sie in jedem Quartal jeweils ab dem ersten Tag des neuen Quartals über SafeNet einreichen. Die Anzahl der eingereichten Testabrechnung kann beliebig sein.
Die Einsicht von Testabrechnungen durch Mitarbeiter aus dem Fachbereich Leistungsabrechnung erfolgt ausschließlich nach Aufforderung durch die Praxis, zum Beispiel bei telefonischen Rückfragen hinsichtlich angezeigter Fehler und/oder Hinweise.
Abgabefristen der Testabrechnung
Quartal | Erste vorläufige Abrechnungsdatei | Weitere vorläufige Abrechnungsdatei | Letzte vorläufige Abrechnungsdatei |
1. Quartal | ab 01.Februar | Kalendertäglich, auch mehrfach | längstens bis zum jeweiligen Abgabetermin des aktuellen Quartals |
2. Quartal | ab 01. Mai | Kalendertäglich, auch mehrfach | |
3. Quartal | ab 01. August | Kalendertäglich, auch mehrfach | |
4. Quartal | ab 01.November | Kalendertäglich, auch mehrfach |