Testabrechnungen- nach Korrektur einfach nochmal einreichen

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Seit dem 3. Quartal 2013 erfolgt die Abrechnung vertragsärztlicher bzw. –psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der KV Saarland mittels KV-SafeNet. Seither besteht für alle abrechnenden Vertragsärzte/Psychotherapeuten die Möglichkeit zur Online-Einsendung vorläufiger Testabrechnungen.

Durch den Einsatz des Regelwerkes der KV Saarland wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Online-Bearbeitung Testabrechnungen des aktuellen Abrechnungsquartals einzureichen, die dann jeweils nach der Onlineversendung sofort beregelt werden und mit den entsprechenden Abrechnungshinweisen/-fehlern als Online-Rückmeldung angezeigt werden.

Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Abrechnung im laufenden Quartal vor Ort in der Praxis auf Fehler überprüfen zu lassen. Ihre Testabrechnungen können Sie in jedem Quartal jeweils ab dem ersten Tag des neuen Quartals über SafeNet einreichen. Die Anzahl der eingereichten Testabrechnung kann beliebig sein.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Sie darauf Aufmerksam machen, dass Sie die Möglichkeit zur Einsendung von Testabrechnungen mit den jeweils (quartals-)aktuellen Rückmeldungen zu ggf. vorhanden Fehlern in Ihrer Abrechnung beliebig oft nutzen können. Nach Korrektur Ihrer eingereichten Daten können Sie die Testabrechnung bei Bedarf erneut einreichen!

Die Einsicht von Testabrechnungen durch Mitarbeiter aus dem Fachbereich Leistungsabrechnung erfolgt ausschließlich nach Aufforderung durch die Praxis, zum Beispiel bei telefonischen Rückfragen hinsichtlich angezeigter Fehler und/oder Hinweise.

Abgabefristen der Testabrechnung

Quartal  Erste vorläufige AbrechnungsdateiWeitere vorläufige AbrechnungsdateiLetzte vorläufige Abrechnungsdatei
1. Quartalab 01.FebruarKalendertäglich, auch mehrfachlängstens bis zum jeweiligen Abgabetermin des aktuellen Quartals
2. Quartalab 01. MaiKalendertäglich, auch mehrfach
3. Quartalab 01. AugustKalendertäglich, auch mehrfach
4. Quartalab 01.NovemberKalendertäglich, auch mehrfach
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