Suchtmedizin

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Die finanzielle Förderung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ soll zur Erlangung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger führen.

Hier fördert die KV Saarland die Kosten für den Erwerb der Zusatzbezeichnung mit 2.000 €.

Erstattet werden die tatsächlich anfallenden Kursgebühren sowie die im Zusammenhang mit der Zusatzweiterbildung entstandenen Unkosten (Fahr- und Übernachtungskosten), bis zu einem maximalen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 2.000,00 €.

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