Bezug von Spritzen und Kanülen für die Corona-Impfung Stand 10/22

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Derzeit erreichen uns vermehrte Anfragen ob Spritzen und Kanülen, die für die Corona-Impfung benötigt werden, über den Sprechstundenbedarf bezogen werden dürfen.

In unserer Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung ist der grundsätzliche Bezug wie folgt geregelt:

Der Einsatz von Spritzen und Kanülen für die Corona-Impfung ist somit nach den Allgemeinen Bestimmungen des EBM mit der Gebühr für die Leistung abgegolten.

Sollte sich an den aktuellen Regelungen etwas ändern, werden wir Sie darüber informieren.

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