Spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung (EBM Abschnitt 30.13)

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Ältere Patienten mit mehreren Erkrankungen haben mitunter einen besonderen Behandlungsbedarf. Hier setzt die spezialisierte geriatrische Diagnostik an, die seit 1. Juli 2016 eine qualitätsgesicherte Leistung ist.

Durch sie sollen geriatrisch spezialisierte Vertragsärzte den individuellen Behandlungsbedarf eines Patienten ermitteln und einen Behandlungsplan erstellen. Der Vertragsarzt, der den Patienten überwiesen hat, nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

weitere Informationen zum Thema “Geriatrie, Abrechnung nach EBM” entnehmen Sie bitte dem unten eingefügten Merkblatt.
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