Allgemein
Der Praxisausweis (SMC-B Karte) wird zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt.
Mit ihr können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Arzt- und Psychotherapeutenpraxis ausgelesen werden.
Bestellung
Gemäß PDSG (§ 340 Absatz 5 SGB V) benötigen Leistungserbringer einen eHBA (eArztausweis/ ePsychotherapeutenausweis) um eine SMC-B Karte erhalten zu können.
Anbieter (Trust Service Provider – TSP -) und Antragsportale
Folgende Anbieter haben die Zulassung durch die gematik, sowie die KBV-Sektorzulassung zur Ausgabe des Praxisausweises erhalten:
- Bundesdruckerei GmbH (D-Trust) – Kommandantenstr. 18 – 10969 Berlin
Internet: Antragsportal d-trust - medisign GmbH – Richard-Oskar-Mattern-Str. 6 – 40547 Düsseldorf
Internet: Antragsportal medisign - T-Systems International GmbH – Hahnstr. 43 – 60528 Frankfurt am Main
Internet: Antragsportal T-Systems
Bestellvorgang
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Bestellung des Praxisausweises mit Ihrem PVS-Anbieter in Verbindung zu setzen. Möglicherweise kann dieser Ihnen einen eigenen Link oder Bestellcode zur Verfügung stellen. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es ratsam die Bestellung des Praxisausweises mit dem Termin der Installation durch den PVS-Anbieters zeitlich zu koordinieren.
Antragsteller soll die für die Betriebsstätte verantwortliche Person sein.
Bitte halten Sie bei Ihrer Bestellung Ihre Praxisdaten (BSNR, LANR, Geburtsdatum, Praxisart, Name, E-Mail-Adresse, …) bereit.
Antragsteller des Praxisausweises ist immer eine natürliche Person, die für die medizinische Institution vertretungs- und zeichnungsberechtigt ist. Dies sind in der Regel bei einer Einzelpraxis und in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG/ÜBAG) ein zugelassener Arzt, bei einem MVZ der oder einer der ärztlichen Leiter, unabhängig davon, ob er zugelassen oder angestellt ist. In einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft angestellte Ärzte sind nicht berechtigt, einen Praxisausweis für die Praxis zu beantragen. Karteninhaber ist grundsätzlich die juristische Person, also die Praxis, bzw. bei BAG und MVZ die vertragsärztliche BAG bzw. das MVZ in ihrer Gesamtheit. Innerhalb der Praxis ist es sinnvoll eine Person zu benennen, die ordnungs- und vertragsgemäße Nutzung des jeweiligen Praxisausweises verantwortet.
Besonderheit
Einrichtungen, die der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen, wie z. B.:
- Notfallambulanzen
- Ambulanzen mit vertragsärztlicher Abrechnung
setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Verifizierung
Nach Ihrer Bestellung holt der TSP bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, ob der Antragsteller Anspruch auf einen Praxisausweis hat.
Als Sicherheitsmaßnahme schreibt die gematik eine Identifizierung des Antragstellers vor:
Sobald Ihr Antrag vom zuständigen TSP vorliegt, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und uns Ihre Bestellung bestätigen lassen. Dazu fragen wir die Antragsnummer ab, die Sie bei der Bestellung vom Anbieter erhalten haben. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres eHBA 2 (Heilberufeausweis).
Um einen Missbrauch der Praxisausweise zu verhindern, wurde durch die gematik festgelegt, dass die Kartenhersteller die Ausweise nur an Adressen ausliefern dürfen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hinterlegt sind.
Der Praxisausweis wird per Post (Einschreiben, eigenhändig) verschickt.
Sie erhalten in einer separaten Sendung die PIN zur Freischaltung und Nutzung der SMC-B Karte. Bewahren Sie die PIN an einem sicheren Ort auf. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt.
Schalten Sie nach Erhalt der Karte diese noch über einen Online-Link Ihres TSP frei. Genauere Informationen finden Sie auf dem jeweiligen Portal der Anbieter, bzw. werden Ihnen vom TSP an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Installation und Aktivierung
Der Praxisausweis wird am Tag der Installation der TI-Technik in ein Kartenterminal gesteckt und versiegelt. Danach wird er über eine PIN freigeschaltet.
Anzahl der Praxisausweise
Es wird ein Praxisausweis pro Konnektor benötigt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Kartenterminals mit dem Konnektor über LAN verbunden werden. Liegt eine Berechtigung auf ein mobiles Kartenterminal vor, kann auch dafür ein Praxisausweis beantragt und finanziert werden. Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals ist entweder ein Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation nötig.
Laufzeit des Praxisausweises
Die aufgebrachten Zertifikate sind nur über einen begrenzten Zeitraum (maximal 5 Jahre) gültig. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, sollte rechtzeitig vor Ablauf der Praxisausweis für die Praxis ein neuer Praxisausweis beantragt werden.
Sperrung des Praxisausweises
Durch den Antragsteller:
- Bei Kartenverlust/Diebstahl
- Bei Verlust der PIN und PUK (im Sinne von: Karte nicht mehr nutzbar)
- Bei Wissen, dass PIN oder PUK nicht mehr geheim ist
Durch den Trust Service Provider:
- Bei festgestellten Fehlern
- Falls die Bezahlung der SMC-B nicht erfolgt
Durch die Kassenärztliche Vereinigung:
- Falls die Praxis mit der BSNR nicht mehr existiert