Bisher durften Ärzte Podologie nur bei Schädigungen in Folge eines diabetischen Fußsyndroms verordnen. Zwei weitere Diagnosegruppen sind seit 01.07.2020 im Heilmittelkatalog aufgenommen worden. Näheres hierzu können Sie der Praxisinfo „Podologie“ der KBV entnehmen oder auf der Seite des G-BA nachlesen.