Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa, Kapitel 38 EBM)

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Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) unterstützen Praxen bei der Betreuung der Patienten. Sie führen Hausbesuche sowie Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch. Ärzte überwachen die Tätigkeit der Nichtärztliche Praxisassistenten und sind jederzeit für sie erreichbar.

Praxismitarbeiter, die diese Aufgabe übernehmen wollen, benötigen eine Fortbildung. Qualifikationsvoraussetzungen hierfür sind in § 6 und 7 der Delegations-Vereinbarung geregelt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland fördert die Fortbildung Medizinischer Fachangestellten zu VERAH/NäPa. Für die Ausbildung einer VERAH/NäPa erhält die Praxis jeweils 1.800 Euro. Finanziert wird diese Maßnahme durch den Strukturfonds.

Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) in Facharztpraxen können künftig auch Hausbesuche durchführen

Bislang war deren Tätigkeit auf Besuche in Heimen beschränkt. Zum 1. Juli 2017 wurden im Kapitel 38 “Delegationsfähige Leistungen” die GOP 38202 und für die Betreuung eines weiteren Patienten die GOP 38207 in den EBM aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den vor einem Jahr neu eingeführten GOP 38100 und 38105 gezahlt.

Die neuen GOPen 38200 und 38205 sind Zuschläge zur GOP 38100 bzw. 38105 EBM für die qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten, die bei Vorliegen der vereinbarten Qualifikationsvoraussetzungen für das Aufsuchen eines Patienten zum Zweck der Versorgung in Alten- oder Pflegeheimen und/oder anderen beschützenden Einrichtungen berechnet werden können.

Allgemeinmediziner, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, Hausärztlich tätige Internisten mit und ohne Schwerpunkt, Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung und Allgemeinmediziner sowie Praktische Ärzte können die GOP 38202 (Zuschlag Besuch in der Häuslichkeit) und die GOP 38207 (Zuschlag Besuch eines weiteren Patienten in der Häuslichkeit) nicht berechnen, da diese Leistungen im Kapitel 03 abgebildet ist (GOP 03062, 03063)

Leistungen

Abschnitt 38.2 EBM (nicht genehmigungspflichtig)

  • GOP 38100  Aufsuchen eines Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter
  • GOP 38105 Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen nichtärztlichen Mitarbeiter

Abschnitt 38.3 EBM (genehmigungspflichtig)

  • GOP 38200 Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
  • GOP 38202 Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit des Patienten
  • GOP 38205 Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen
  • GOP 38207 Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in der Häuslichkeit

Wer kann die Leistung abrechnen

Abschnitt 38.2 EBM:

  • haus- und fachärztlich tätige Ärzte

Abschnitt 38.3 EBM:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung (ausschließlich die GOP 38200 und 38205)
  • Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung (hausärztliche Versorgung) (ausschließlich die GOP 38200 und 38205)
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin,
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärzte für Augenheilkunde,
  • Fachärzte für Chirurgie,
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
  • Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben,
  • Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
  • Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie,
  • Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie,
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Fachärzte für Urologie,
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin,

Abrechnungsvoraussetzungen

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)

  • Anstellung eines nichtärztlichen Mitarbeiters mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (Abschnitt 38.3 EBM)

  • Abrechnungsgenehmigung der KV Saarland
    und
  • jährliche Erklärung über die Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) gemäß Anlage 8 zum BMV-Ä mit mindestens 20 Wochenstunden
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

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