Kinder Richtlinie: Überschreitung der Toleranzzeiten ab der U6 vorübergehend möglich

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Angesichts der aktuellen Infektionswelle die Kinder Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 können vorübergehend auch bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und nach den entsprechenden Gebührenordnungspositionen des EBM abgerechnet werden. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Aussetzung der Untersuchungszeiträume ab der U6 befristet bis 31. März 2023 beschlossen. Dadurch können diese Untersuchungen auch bei Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31.März 2023.

Der Beschluss tritt nach Prüfung des BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.

Die befristete erneute Aussetzung der Untersuchungszeiträume soll die Eindämmung des

Infektionsgeschehens der oberen Atemwege bei Kindern unterstützen und Praxen zumindest kurzfristig entlasten.

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