Information der betroffenen Person bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO

  • Infoportal
  • Recht
  • Information der betroffenen Person bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO
Geschätzte Lesedauer: 2 min

Verantwortliche:

Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Europaalle 7 – 9

66113 Saarbrücken

Gesetzlicher Vertreter:

Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung

Tel: 0681 99 83 70

Fax: 0681 99 83 7-140

E-Mail: vorstand@kvsaarland.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung

Tel: 0681 99 83 70

Fax: 0681 99 83 7-140

E-Mail: datenschutz@kvsaarland.de

1. Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

1.1 Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, wie sie sich vornehmlich aus dem Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (im Weiteren SGB V) ergeben. Dazu gehören gemäß § 285 SGB V insbesondere:

  • Verarbeitung von Daten zum Führen des Arztregisters,
  • Erfüllung des Sicherstellungs- und Vergütungsauftrags der vertragsärztlichen / psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung,
  • Vergütung von ambulanten Krankenhaus- und belegärztlichen Leistungen,
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 bis 106c SGB V) sowie
  • Durchführung von Qualitätsprüfungen (§ 135 b SGB V).

Daneben werden personenbezogene Daten zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan der Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten verarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Gremienbildung und deren Tätigkeit (z. B. Vertreterversammlung, Fachausschüsse, sonstige Ausschüsse etc.), Disziplinarangelegenheiten oder Rechtsstreitigkeiten.

Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um technische Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehören insbesondere die angebotenen Dienste, welche über das „Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland“ zu erreichen sind.

Ihre Daten werden zudem im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich der Besonderen Versorgung nach dem SGB V, u. a. auch mit der Variante der Einschreibung von Versicherten, verarbeitet.

1.2 Kategorien der personenbezogenen Daten

Für die vorgenannten Zwecke werden, soweit erforderlich, die nachfolgenden Datenkategorien verarbeitet:

  • Personenstammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)
  • Abrechnungs-, Leistungs- und Verordnungsdaten
  • Gesundheitsdaten

Zusätzlich von Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten:

  • Qualifikationsmerkmale (z.B. Facharztbezeichnung, Genehmigungen)
  • Bankdaten
  • Steuerdaten

1.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

Die vorgenannten Verarbeitungszwecke erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO i.V.m. den oben genannten Vorschriften zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden vor Beginn der Verarbeitungstätigkeit eingeholt. Die Anforderungen an die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 Abs. 1-4 DSGVO werden dabei erfüllt.

1.4 Kategorien von Empfängern:

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland Ihre personenbezogenen Daten an andere öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung, andere Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen, Zulassungsgremien, Ärztekammern, Approbationsbehörden, andere Sozialleistungsträger, (Sozial-)Gerichte und berechtigte Behörden, soweit zu deren Auftragserfüllung notwendig.

Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer der genannten Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.

2. Zusätzliche Informationspflichten:

2.1 Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in § 304 SGB V und in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht.

2.2 Rechte der betroffenen Person:

Sie können folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)

Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Im Falle der Geltendmachung Ihrer oben genannten Rechte werden wir Ihre Daten verarbeiten, soweit dies erforderlich ist.

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten bzw. an den Ihnen ggf. bekannten Ansprechpartner/in.

2.3 Beschwerderecht:

Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Anschrift         Fritz-Dobisch-Straße 12

                        66111 Saarbrücken

Tel.                  0681 947 810

Fax.                 0681 / 94781 29

Internet:           https://datenschutz.saarland.de/

2.4 Quellen der personenbezogenen Daten bei Dritterhebung:

Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland verarbeiteten Daten stammen insbesondere von:

  • Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
  • Krankenhäusern
  • Krankenkassen und Sonstigen Kostenträgern
  • Anderen Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Ärztekammern
  • Prüf- und Zulassungsgremien
  • Anderen Behörden

2.5 Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die Bereitstellung der in Kapitel 1.2 genannten personenbezogenen Daten ist gesetzlich und/oder vertraglich vorgeschrieben.

Die Nichtbereitstellung hätte den Verlust des Leistungs- bzw. Vergütungsanspruchs zur Folge.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein