Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode

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Mit Beschluss des Bewertungsausschusses aus der 642. Sitzung zum 01.04.2023 wird die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie in den EBM aufgenommen.

Hierzu werden der OPS-Kode 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation) mit der neuen Kategorie TT2 in den Anhang 2 zum EBM sowie die genehmigungspflichtigen GOP 31319 für den ambulanten Eingriff und die GOP 36319 für den belegärztlichen Eingriff aufgenommen. Darüber hinaus werden die zugehörigen Leistungen für die Anästhesie und/oder Narkose, die postoperative Überwachung und die postoperative Behandlung im Kapitel 31 und 36 um die GOP 31319 und 36319 ergänzt. Die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode kann in Kombination mit einer Hysteroskopie (OPS: 1-672) durchgeführt werden.

Sofern die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode ohne Hysteroskopie in der gleichen Sitzung durchgeführt wird, werden aufgrund der kürzeren Eingriffszeit Abschläge auf die Bewertung der OP-Leistungen sowie der zugehörigen Leistungen für die Anästhesie und/oder Narkose, die postoperative Überwachung und die postoperative Behandlung vorgenommen. In diesem Fall sind die Leistungen mit dem Suffix „A“ zu kennzeichnen (31319A, 31503A, 31697A, 34698A, 31822A, 36319A, 36503A, 36822A).

Zur Abbildung der im Zusammenhang mit der Hochfrequenzablation des Endometriums anfallenden Sachkosten wird eine neue Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition 40685 in den Abschnitt 40.11 EBM aufgenommen. Die Vergütung der Kostenpauschale erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen

Den Beschluss mit allen weiteren Information zu den Leistungsinhalten und Bewertungen finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/13000.php oder https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html

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