Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Um sich als Vertragsarzt niederlassen zu können, ist eine Facharztweiterbildung erforderlich. Im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin müssen alle Ärzte 24 Monate bei einem niedergelassenen Vertragsarzt absolvieren. Dafür erhält der Praxisinhaber eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss).

Grundlage der Förderung ist das “Statut über die finanzielle Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung”.  

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung im Saarland

Der Praxisinhaber muss die Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer des Saarlandes besitzen
Der zu fördernde Weiterbildungsabschnitt ist im Rahmen der gültigen Weiterbildungsordnung anrechnungsfähig. Es können somit auch Zeiten bei Fachärzten mit unmittelbarer Patientenversorgung erfolgen  

Der Zuschuss für einen ganztags angestellten Weiterbildungsarzt beträgt 5.400,00 € pro Monat. Die Förderung dauert mindestens drei und höchstens 24 Monate (bei einer Vollzeitstelle), kann aber im Falle einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend verlängert werden. Der Zuschuss wird jeweils an den Praxisinhaber überwiesen, der sich verpflichtet, diesen an den Weiterbildungsassistenten als Arbeitslohn weiterzugeben.

Die Anstellung eines Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen Genehmigung durch die KV Saarland. Details können Sie auch unter Assistentenbeschäftigung nachlesen.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nur über das online abrufbare Antragsformular erfolgen kann. In den FAQ finden Sie allgemeine Hinweise, die für eine finanzielle Förderung eines Weiterbildungsassistenten relevant sind. Nähere Einzelheiten sind im “Statut zur finanziellen Förderung in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung” enthalten. Beide Dokumente können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

Weiterbildungsverbünde

Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, die Weiterbildung für eine Ärztin/einen Arzt koordiniert zu gestalten und aus einer Hand zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kooperieren in einem Weiterbildungsverbund niedergelassene Ärzte mit Krankenhäusern. Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland unterstützt die Kooperationen.

  • Saarländischer Hausärzteverband, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kreiskrankenhaus St. Ingbert und die beteiligten niedergelassenen Ärzte Dr. Bernhard Leyking und Ralf Hauck (St. Ingbert)
  • Caritas Klinikum Saarbrücken und die beteiligten niedergelassenen Frau Helga Schimke und Frau Dr. med. Barbara Zimmer (Saarbrücken)
  • Klinikum Winterberg und die Gemeinschaftspraxis Dres. Harald Böttge, Ulrich Kiefaber (Saarbrücken-Ensheim)
  • Marienhaus Klinikum St. Josef Kohlhof und die beteiligten niedergelassenen Ärzte Dr. Martina Teja (Kirkel-Limbach) und Dr. Johannes Jäger (Blieskastel)

Weiterbildung in der Praxis?

Ja. Das geht!

Auf der Suche nach einer passenden Weiterbildungsstelle in der ambulanten Versorgung?

Die Ärztekammer hat auf ihrer Internetseite alle weiterbildungsbefugten Ärzte aufgelistet. Einfach Fachgebiet auswählen und schon erscheinen alle weiterbildungsbefugten Ärzte:

https://www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/imn7cexk/wbbefugte/

Die Auswahl ist zu groß? Wir helfen gerne die passende Weiterbildungsstelle zu finden:

Einfach unter 0681 998370 anrufen.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein