eRezept – Elektronisches Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend

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Allgemein

Das elektronische Rezept (eRezept) als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) ersetzt künftig bei der Verordnung von zunächst verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das Papierrezept Muster 16 („rosa Rezept“).

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, das eRezept zum 1. Januar 2024 verpflichtend einzuführen. Dieses Datum wird im Referentenentwurf des BMG für ein Digitalgesetz („Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“) genannt.

Drei verschiedene Einlösewege für Patienten

Patienten stehen mit der Einlösung per App, per Token-Ausdruck und künftig auch per Krankenversichertenkarte (eGK) drei verschiedene Varianten zur Einlösung von eRezepten in der Apotheke zur Verfügung.

Start des eRezepts: Kompaktwissen für Praxen
Kompaktes Wissen zum eRezept, das derzeit flächendeckend in den Praxen ausgerollt wird, stellt die KBV in einer PraxisInfo und als Kurzübersicht („Auf einen Blick”) bereit. Darin erfahren Sie, wie Sie Ihre Praxis technisch und organisatorisch auf die Umstellung vorbereiten können und wie das eRezept funktioniert:

·         KBV-PraxisInfo: Das elektronische Rezept
·         KBV: Auf einen Blick: Das eRezept startet!

Diese Rezepte können Sie elektronisch verschreiben.

Technische Voraussetzungen in der Praxis

Voraussetzung für das eRezept ist, dass die Praxis an die TI angeschlossen ist (siehe Checkliste der gematik für Arztpraxen). Aufbauend auf den E-Health-Konnektor benötigen Praxen folgende Technik: 

  • Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor): Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Komfortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt.
  • PVS-Update: für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) – Bitte wenden Sie sich hier bei Fragen an Ihren PVS-Hersteller.
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur
  • Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (nicht geeignet: ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, sich jetzt schon vor der verpflichtenden Nutzung (ab voraus­sichtlich 01.01.2024) mit dem eRezept auseinanderzusetzen, die Arbeitsprozesse in der Praxis anzupassen und offene Fragen frühzeitig zu klären.

Technische Voraussetzungen für Patienten

Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN). Zudem benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie einen Internetzugang, um vor der Einlösung in der Apotheke Zugang zum eRezept-Server zu erhalten.

Das eRezept kann künftig auch ohne App und ohne Ausdruck ganz einfach mit der Gesundheitskarte eingelöst werden. Über die Hälfte der Apotheken unterstützt diesen Einlöseweg bereits. Die übrigen Apotheken erhalten hierfür laut gematik bis spätestens zum Ende des 3. Quartals das benötigte Update.

Ablauf Erstellung eines eRezepts

  • Ärzte erstellen die Verordnung wie gewohnt mit ihrer Verordnungssoftware.
  • Sie signieren das eRezept elektronisch und schicken es ab. Die Verordnung wird nun automatisch auf den eRezept-Server geladen.
  • Wie die Verordnung abgerufen und in der Apotheke eingelöst wird, kann der Patient selbst entscheiden. Am flexibelsten und mit dem größten Funktionsumfang ausgestattet ist die Einlösung per eRezept-App
Erläuterung des Patientenausdrucks zum eRezept
  • Patienten, die die App nicht nutzen, können das eRezept mit ihrer eGK in der Apotheke abrufen, nachdem es ausgestellt worden ist. Patienten, die auch diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, benötigen einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Papierausdruck, auch Token-Ausdruck genannt, erstellen Ärzte per Knopfdruck direkt aus ihrem Praxis­verwaltungs­system (PVS). Er wird auf einfachem Druckerpapier erstellt und muss nicht unterschrieben werden. Ein Token-Ausdruck kann bis zu drei eRezepte beinhalten.
Die gematik stellt auf ihrer Seite eine Anleitung zur Verfügung, mit deren Hilfe mit einem Test-Patienten der Techniker Krankenkasse das eRezept sicher getestet werden kann.

Ausnahmen von der eRezept-Pflicht

In folgenden Situationen kann weiterhin der Papierausdruck (Muster 16) zum Einsatz kommen:

  • wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept vorübergehend nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder
  • wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z. B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist oder
  • wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist
  • bei Haus- und Heimbesuchen.

Themenseiten zum eRezept

Die KBV und die gematik stellen auf ihren Themenseiten weiterführende Informationen zum eRezept zur Verfügung:

Die gematik hat eine Umfrage gestartet, in der Sie Ihre Erfahrungen mit dem eRezept teilen können.

FAQ-Katalog der gematik

Die gematik hat einen ausführlichen FAQ-Katalog zum eRezept zusammengestellt, der regelmäßig aktualisiert wird.

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