ePA – elektronische Patientenakte

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Allgemein

Die elektronische Patientenakte ist eine medizinische Anwendung, mit der eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich ist.

Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Voraussetzungen zur Befüllung und zum Auslesen der ePA in ihren Praxen schaffen, sobald die erforderlichen technischen Komponenten für Praxen verfügbar sind – laut gesetzlicher Vorgabe bis spätestens 30. Juni 2021. Andernfalls droht eine Kürzung des Honorars um ein Prozent.
Sie sind zudem verpflichtet, die ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext zu befüllen, sofern der Patient dies wünscht. Für Patienten ist die ePA freiwillig.

Voraussetzungen und Bestandteile

Praxen benötigen für die ePA:

  • einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über einem E-Health-Konnektor
  • Ein Upgrade des E-Health-Konnektors für die ePA-Konnektorzulassung.
    Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr Softwarehaus bzw. an Ihren IT-Dienstleister
  • ePA-Modul für Ihre Praxisverwaltungssoftware (PVS)
  • einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) der 2. Generation und höher für die elektronische Signatur (z. B. obligatorisch für den Versand von eArztbriefen)
  • Patienten-PIN ggf. für den Zugriff auf die ePA. Diese erhält der Patient von seiner Krankenkasse (keine Praxisleistung erforderlich)

Rechte und Pflichten

Versicherte
Die Nutzung der ePA ist für den Versicherten freiwillig – nur er entscheidet, welche Daten gespeichert werden und welcher Arzt darauf zugreifen darf.

Es darf für jeden Versicherten nur eine ePA geben (lebenslange Informationsquelle)

Krankenkassen
Gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müssen ab Januar 2021 die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten.

Praxen
Ärzte müssen bis 30. Juni 2021 startbereit sein – anderenfalls droht die Sanktionierung in Form von einem Prozent Honorarabzug.
Wir empfehlen daher, sich beim Konnektor-Hersteller um ein Update zu bemühen, um die Akte spätestens ab Juli befüllen zu können.

Inhalte der ePA

Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen

Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe.

Anwendung

Auf Patientenwunsch, lädt der Arzt Daten aus seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hoch. Der Arzt stößt diesen Prozess bewusst selbst und grundsätzlich gemeinsam mit dem Patienten an. Daten werden niemals automatisch ohne Wissen des Arztes übertragen.
Für den Zugriff benötigt die Praxis die SMC-B Karte (Praxisausweis) und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte.

Patienten können ihre ePA jederzeit alleine einsehen, inhaltlich befüllen oder Inhalte löschen, zum Beispiel mit einer eigenen App.

Ausblick

Ab 1. Januar 2022

  • strukturiertes Speichern von Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern sowie Mutterpass, dem gelben U-Heft für Kinder und dem Zahn-Bonusheft in der ePA
    – zuvor ist das Speichern auch möglich, aber nur in „ungeordneter“ Form
  • Versicherte können für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden
  • Versicherten werden vor dem Löschen von Daten auf mögliche versorgungsrelevante Folgen hingewiesen

Ab 2023

  • Versicherte können die in der ePA abgelegten Daten freiwillig der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die gematik hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur ePA zusammengetragen.

Dort findet sich auch im unteren Seitenabschnitt der mit der Leistungserbringerseite der Gesellschafter abgestimmte FAQ-Katalog, welcher durch die Rechtsanwaltskanzlei Plagemann im Auftrag der 69. Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 verfasst wurde.

In diesem erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Patientenakte.
Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, einen kurzen Überblick über verschiedene Themen zu verschaffen.
Insbesondere können Sie eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

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