Einheitliches Bewertungssystem / Zentraler Erfahrungsaustausch

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Alle Ärztlichen Stellen besprechen im Rahmen eines Zentralen Erfahrungsaustausches – ZÄS – üblicherweise zweimal pro Jahr Grundsatzfragen und aktuelle Probleme in Bezug auf den Strahlenschutz. So wurde z. B. vom ZÄS ein „Einheitliches Bewertungssystem“ für die Beurteilung von Leistungen der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie sowie der Strahlentherapie entwickelt. An Hand dieses, in der gesamten Bundesrepublik angewandten Bewertungssystems, erfolgt eine vergleichbare, objektive Einzelbeurteilung.

Das einheitliche Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen finden Sie unter “Links und Verweise”.

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