Covid-19-Impfung – Überführung in die Regelversorgung

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(Saarbrücken, 18.04.2023)

Einigung bei den Vergütungsverhandlungen

Die COVID-19-Schutzimpfungen sind ab sofort auch im Saarland Bestandteil der regionalen Impfvereinbarungen. Die KVS hat mit der GKV eine Einigung über die Vergütung der COVID-19-Impfungen erzielt und in diesem Zusammenhang auch über weitere Anpassungen der regionalen Impfvereinbarungen verhandelt.

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick:

Die COVID-19-Impfung wird ab dem 08. April 2023 mit 15,00 € honoriert. Der Betrag
setzt sich aus einer Grundvergütung in Höhe von 10,00 € und einem Zuschlag in Höhe von 5,00 € für die Mehraufwände u. a. aufgrund der Mehrdosenbehältnisse (Zuschlag von 2,50 €) und der erweiterten Dokumentationsverpflichtungen (Zuschlag von 2,50 €) zusammen. Die Vergütung der Zuschläge erfolgt solange die Mehraufwände für die Arztpraxen bestehen.

Die Vergütung für die Impfung gegen Influenza steigt zum 1. April 2023 auf 9,00 €.
Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung der Vergütung für die Impfung gegen Influenza auf 10,00 €.

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