Cholezystektomie (CHE)

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Gegenstand des Verfahrens sind Cholezystektomien (Gallenblasenentfernungen) bei Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Alle belegärztlichen Behandlungsleistungen beziehungsweise Operationen, die von diesen themenspezifischen Bestimmungen betroffen sind, werden in der Software des jeweiligen Krankenhauses dokumentiert, dem die Leistungen zugeordnet sind. Dementsprechend müssen Belegärztinnen und Belegärzte die QS-Software der Krankenhäuser, in welchem sie operieren, nutzen. Die belegärztlichen Qualitätsdaten gelten als Bestandteil der Qualitätsdaten des Krankenhauses. Somit erhalten Belegärztinnen und Belegärzte weder einen separaten Rückmeldebericht noch werden ihre Ergebnisse in den Auswertungen für die Krankenhäuser separat ausgewiesen.

Ziele:

  • Verbesserung der Durchführung der Eingriffe zur Erhöhung der Patientensicherheit
  • Verringerung der Komplikationsraten während und nach den Eingriffen
  • Verringerung von Folgeerkrankungen durch die Eingriffe

Datenlieferfristen

  • Die Krankenhäuser übermitteln die Daten des jeweils vorherigen Quartals an die für sie zuständige Datenannahmestelle
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