Aufbewahrungsfristen von Unterlagen

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Die KV Saarland erhält regelmäßig Anfragen, was die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen und Dokumentation in Arztpraxen betrifft. Deshalb stellen wir ein Praxismerkblatt über Aufbewahrungsfristen für Unterlagen in Arztpraxen zur Verfügung. Sie finden die Liste unter den “Downloads”.

Nach §10 Absatz 3 der saarländischen Berufsordnung sind „ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen bestehen“. Abweichende Fristen sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, die KV Saarland kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.

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