Der Bereitschaftsdienst der saarländischen niedergelassenen Ärzte ist geregelt in der von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erlassenen Bereitschaftsdienstordnung (BDO). Ziel des Bereitschaftsdienstes ist es, die ambulante Versorgung der Bevölkerung auch in sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen.
Teilnahme
Zur Teilnahme am jeweiligen Bereitschaftsdienst ist jeder niedergelassene Vertragsarzt und jedes zugelassene Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) verpflichtet. Von der Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst können Ärzte und Medizinische Versorgungszentren auf Antrag ganz, teilweise oder vorübergehend aus schwerwiegenden Gründen befreit werden.
Über Befreiungsanträge entscheidet der Vorstand der KV Saarland. Bei angestellten Ärzten muss der anstellende Art bzw. der ärztliche Leiter des anstellenden MVZ den Antrag auf Befreiung stellen.
Organisation
Örtlich ist das Saarland in sogenannte Bereitschaftsdienstringe gegliedert. Für die Organisation jedes Ringes stehen die sog. Obleute bzw. ärztliche Bereitschaftsdienstbeauftragte zur Verfügung.
Während der Woche erfolgt die Übernahme des Dienstes durch einen diensthabenden Arzt im Sinne eines Hausbesuchsdienstes im Dienstgebiet der jeweiligen BDP. Zusätzlich sind im Saarland derzeit an Krankenhäusern zwei pädiatrische Bereitschaftsdienstpraxen (Saarbrücken, Neunkirchen-Kohlhof) sowie sechs Bereitschaftsdienstpraxen inkl. einer Nebenstelle (Saarbrücken inkl. der Nebenstelle Neunkirchen, Merzig, Saarlouis, St. Wendel, Lebach, Homburg) für den allgemeinen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Ärztliche Hilfe in den sprechstundenfreien Zeiten
In den sprechstundenfreien Zeiten unter der Woche steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des darauf folgenden Tages
- mittwochs und freitags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Zusätzlich sind fachgebietsbezogene Bereitschaftsdienste der Augen-, HNO- sowie der Kinder- und Jugendärzte eingerichtet.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Bereitschaftsdienstpraxen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- am Wochenende von Samstagmorgen 08:00 Uhr bis Montagmorgen 08:00 Uhr
- an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember von 08:00 Uhr morgens bis um 08:00 Uhr des darauf folgenden Tages
- sowie an so genannten Brückentagen von 08:00 Uhr morgens bis um 08:00 Uhr des darauf folgenden Tages (hierbei handelt es sich um einen einzelnen Werktag, der entweder zwischen einem Feiertag und einem Wochenende oder zwischen einem Wochenende und einem Feiertag liegt).
An diesen Tagen stehen Ihnen auch die fachgebietsbezogenen Bereitschaftsdienste zur Verfügung.
- Sonderregelung der Nebenstelle Neunkirchen: Öffnungszeiten ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen (ohne Heiligabend, Silvester, Rosenmontag und Brückentage) von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr