2022: Gesetzliche Unfallversicherung: Corona-Sonderregelungen enden zum 30. Juni, Ausnahme Videosprechstunde

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Die Corona-Sonderregelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) laufen mit einer Ausnahme zum 30. Juni 2022 aus. Eine Verlängerung ist derzeit nach Mitteilung der DGUV nicht vorgesehen.

Konkret betrifft dies die folgenden Sonderregelungen:

die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken
die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 Euro (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte
das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen
Corona-bedingte Sonderregelungen zu den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten
die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel

Eine Ausnahme gilt für die Videosprechstunde

Die Möglichkeit der Durchführung von Videosprechstunden bleibt in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der nach Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden bis zu einer endgültigen Regelung mit der KBV (voraussichtlich zum 1. Januar 2023) bestehen.

Eine Abrechnungsmöglichkeit für Videosprechstunden durch Psychotherapeuten ist durch zwei neue Gebühren im Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren in der Unfallversicherung zum 1. Juli 2022 geschaffen worden (Nummern P 40 und P 41).

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