Zweitmeinungsverfahren Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
88200B
Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebärmutterentfernung