Zweitmeinungsverfahren Eingriffe an Aortenaneurysmen

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Gefäßchirurgie
Herzchirurgie
Innere Medizin und Angiologie
Innere Medizin und Kardiologie
88200K
Zweitmeinungsverfahren bei einem bevorstehenden Eingriff an Aortenaneurysmen