Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Entnahme von Brustgewebsproben zur Abklärung, ob Veränderungen der Brust gutartig oder bösartig sind.
Wichtiger Hinweis:
Die Leistung kann nur von Ärzten:innen erbracht werden, welche
- die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie
- die Genehmigung für den Versorgungsauftrag nach § 4 gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä
- die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle nach §27 Abs.3 Anlage 9.2 BMV-Ä
besitzen.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.