Psychiatrische und Psychotherapeutische Komplexbehandlung für Erwachsene (KSVPsych-Richtlinie)

Die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung zielt darauf ab, die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen mit komplexem Behandlungsbedarf durch ein multiprofessionelles, sektorenübergreifendes Netzwerk zu verbessern.

Die Versorgung erfolgt innerhalb von Netzverbünden, die sich aus einem Zusammenschluss von mindestens zehn Fachärztinnen und Fachärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bilden. Zudem erfolgen Kooperationsverträge mit mindestens einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus sowie weiteren Leistungserbringern wie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten oder Anbietern psychiatrischer häuslicher Krankenpflege.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Neurologie
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychotherapeutisch tätige Ärztin/psychotherapeutisch tätiger Arzt
Psychologische/r Psychotherapeut/in
37500
Eingangssprechstunde
37510
Differentialdiagnostische Abklärung gemäß § 8 der KSVPsych-RL
37520
Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans gemäß § 9 derKSVPsych-RL
37525
Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder desBezugspsychotherapeuten
37530
Koordination der Versorgung nach § 10 der KSVPsych-RL durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Abs. 2 der KSVPsych-RL
37535
Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Absatz 2 der KSVPsych-RL im Rahmen der Koordination der Versorgung gemäß
37550
Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL
37551
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw.nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und nach § 3
37570
Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes
Kapitel 37.5
Gebührenordnungspositionen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über dieberufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder