Die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung zielt darauf ab, die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen mit komplexem Behandlungsbedarf durch ein multiprofessionelles, sektorenübergreifendes Netzwerk zu verbessern.
Die Versorgung erfolgt innerhalb von Netzverbünden, die sich aus einem Zusammenschluss von mindestens zehn Fachärztinnen und Fachärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bilden. Zudem erfolgen Kooperationsverträge mit mindestens einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus sowie weiteren Leistungserbringern wie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten oder Anbietern psychiatrischer häuslicher Krankenpflege.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.