Liposuktion bei Lipödem

Die Liposuktion kann bei Patientinnen mit Lipödem im Stadium III zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn das Vorliegen eines Lipödems im Stadium III diagnostiziert, die Indikationsvoraussetzungen geprüft und die Indikation für eine Liposuktion gestellt wurde.Die Diagnosestellung des Lipödems erfolgt durch eine Fachärztin oder einen Facharzt Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Phlebologie.

Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistung ist eine Genehmigung zum ambulanten Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V. Die Durchführung und Abrechnung belegärztlicher Liposuktionen bei Lipödem Stadium III setzt eine Belegarztgenehmigung voraus.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Chirurgie
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
31096
(ambulante) Liposuktion bei Lipödem Stadium III
31097
(ambulante) Liposuktion bei Lipödem Stadium III
31098
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 31096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 31097
Kapitel 31.2
Ambulante Operationen