Die Kernspintomographie ist ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung des menschlichen Körpers. Sie gehört zur Untergruppe der Schnittbildverfahren. Sie arbeitet im Gegensatz zur Röntgenuntersuchung nicht mit Röntgenstrahlen, sondern mit sehr starken, konstanten Magnetfeldern und Radiowellen.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.