Maßnahme, mit welcher die Qualität der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung gesichert werden soll.
Die Vereinbarung regelt insbesondere die Behandlung folgender Patientengruppen:
• HIV-infizierte Patienten ohne antiretrovirale Therapie
• HIV-infizierte Patienten mit antiretroviraler Therapie
• HIV-infizierte Patienten mit HIV-assoziierten Erkrankungen, Aids-definierenden Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen Koinfektionen (beispielsweise Hepatitis B, C, Tuberkulose) gegebenenfalls mit antiretroviraler Therapie.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.