Die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) ist eine diagnostische Bildgebungsmethode, die eine nicht invasive morphologische Darstellung der Herzkranzgefäße sowie ihrer Gefäßwände erlaubt. Sie beruht auf einer computertomographisch kontrastverstärkten Darstellung der Herzkranzgefäße und dient dem direkten Nachweis von Gefäßstenosen.
Zum 1. Januar 2025 wurden die GOP 34370 und 34371 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen.
Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der CCTA ist vorerst die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage 1 Nr. 42 (MVV-RL). Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie wird derzeit noch angepasst.
Die Übergangsregelung gilt bis zum Inkrafttreten der angepassten Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.