Zwischen den Zeilen der Hygiene-Verordnung – Hygiene in ambulanten Operationszentren

Es gibt bislang keine eindeutigen Empfehlungen zu Kriterien und Verfahren zur Einstufung von Einrichtungen als Einrichtungen für ambulantes Operieren. Entsprechend ist jede Praxis, die ambulante Operationen i.S.d. KRINKO durchführt, eine ambulant operierende Praxis (AOP).

Durch diese Einstufung ergeben sich aus der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen des Saarlandes einige Verpflichtungen.

Wir erklären Ihnen „was zwischen den Zeilen der Hygieneverordnung steht“ und helfen Ihnen dabei, die richtige Einordnung bezgl. der hygienischen Erfordernisse zu treffen um passende Lösungen für die fachbezogen-individuellen Bedarfe in Ihrer Praxis zu finden.

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