Empfehlung des Fachausschusses Qualität der DGSV
Im Rahmen des des ambulanten Operierens kommen auch Medizinprodukte zum Einsatz, die den Betreibern oder den Operateuren leihweise zur Verfügung gestellt werden (für Erprobungen, besondere Eingriffe).
Verantwortlichkeiten des Leihgebers
Der Verleiher bringt das Leihsystem nach MDR “in Verkehr”, er hat also alle Verantwortlichkeiten des Herstellers. Das Leihsystem muss den gültigen Anforderungen entsprechen, auch wenn es sich um ein gebrauchtes MP handelt.