Die Schutzimpfungs-Richtlinie (g-ba.de) regelt auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.
Die regionalen Impfvereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden regeln die Vergütung der Impfleistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt werden.
Das Leistungs- und Vergütungsverzeichnis der Schutzimpfungen (siehe Vertragsübersicht) sowie weitere Informationen zu den Impfungen finden Sie auf unserer Homepage.