Folge – und Begleiterkrankungen (DAK-G/KKH/TK/HEK)

Die KVS hat mit der DAK-Gesundheit zum 01.04.2022 eine Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen geschlossen. Die KKH – Kaufmännische Krankenkasse ist mit Wirkung zum 01.07.2022 dem Vertrag mit der DAK-G beigetreten. Zum 01.01.2024 hat auch die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Beitritt zum Vertrag erklärt und ab dem 01.10.2024 nimmt auch die  HEK – Hanseatische Krankenkasse am Vertrag teil.

Im Mittelpunkt der Vereinbarungen steht die Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung sowie frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen (Diabetes und/oder Hypertonie)

Auch mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wurde der Vertrag vereinbart!

Mit Wirkung zum 01.08.2025 wurde die Teilnahmeerklärung der Versicherten inklusive dem Datenschutzmerkblatt zum Vertrag der DAK-Gesundheit angepasst.
 
Die neue Teilnahmeerklärung für die Versicherten der DAK-Gesundheit ist ab dem 01.08.2025 verpflichtend zu verwenden. (s. Zusatzinformationen​)

Stand 01/04/2022