Zweitmeinung Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Herzchirurgie
Innere Medizin und Kardiologie
FA mit SP Kinder- und Jugend-Kardiologie
88200H
Zweitmeinungsverfahren bei Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators