Zweitmeinungsverfahren Schulterarthroskopie

Patienten haben für verschiedene planbare Eingriffe einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Orthopädie und Unfallchirurgie
Physikalische und Rehabilitative Medizin
88200C
Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Schulterarthroskopie