Die Terminservicestelle und ihre Aufgabengebiete
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland vermittelt gesetzlich krankenversicherten Patienten einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten.
Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr über die bundesweite Rufnummer 116117.
Zusätzlich steht Ihnen rund um die Uhr ein Online-Service zur Verfügung, über den Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dringende Termine selbst online buchen können:
https://www.eterminservice.de oder https://www.116117.de
Welche Termine werden durch die Terminservicestelle (=TSS) vermittelt?
- Termine OHNE Überweisung/ PTV11 (= individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde):
- Hausarzt
- Frauenarzt
- Augenarzt
- Kinder- und Jugendarzt
- Psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und Kinder/Jugendliche (= Erstgespräch)
- Termine MIT Überweisung/ PTV11 und Vermittlungscode:
- Fachärzte (ausgenommen Augenarzt und Frauenarzt)
- probatorische Psychotherapiesitzung
- psychotherapeutische Akutbehandlung
In diesen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen von Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten, wenn dieser die medizinische Indikation hierfür sieht.
Für die Vermittlung an einen Facharzt benötigen Sie zwingend eine Überweisung mit einem Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination).
Für die Vermittlung einer zeitnah notwendigen probatorischen Psychotherapiesitzung wird ein PTV11 Formular mit dem Vermerk „zeitnah erforderlich“, der weiterführenden Therapieform und einen Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination) benötigt.
Für die zeitnahe Vermittlung einer psychotherapeutischen Akutbehandlung wird ein PTV11 Formular mit dem entsprechenden Vermerk und ein Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination) benötigt.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung entlassen wird und die Notwendigkeit für eine zeitnah erforderliche Akutbehandlung bzw. psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Entlass-Managements im Entlassplan nach § 3 Abs. 3 des Rahmenvertrages festgestellt wurde. In diesen Fällen kann sich der Patient innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung direkt an die Terminservicestelle für die Terminvermittlung für eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen wenden.
Kann ich einen Termin bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten meiner Wahl vereinbaren?
Nein. Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der freie Termine zur Verfügung stellt. Sie haben keinen Anspruch auf einen Termin bei Ihrem Wunscharzt oder Wunschtherapeuten.
Wir sind bemüht, einen für Sie passenden Termin in zumutbarer Entfernung zu finden, jedoch kann es in Einzelfällen auch zu einer längeren Anfahrt von Ihrem Wohnort kommen.
Bevorzugte Zeiten können nicht berücksichtig werden, da die zur Verfügung stehenden Termine von den Ärzten und Therapeuten strikt vorgegeben werden und keinen Handlungsspielraum erlauben.
Alternativ stellen wir auf unserer Homepage eine Arzt- und Therapeutensuche zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Suche unterstützen kann: https://www.kvsaarland.de/arztsuche
Wie schnell erfolgt eine Terminvermittlung?
Die Terminservicestelle ist angehalten, innerhalb einer Woche einen Termin zu vermitteln, der innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen (bzw. 2 Wochen bei Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung) liegen soll. Diese Frist gilt nur unter den bereits genannten Voraussetzungen auf der Überweisung oder dem PTV11 Formular.
Zusätzlich bieten einige Arztpraxen auf ihrer Website mit dem Feature „Akuttermin?“ die Möglichkeit einen Termin innerhalb von 24 Stunden (spätestens am Folgetag) zu vereinbaren. Mit dem Klick auf den Button „Akuttermin?“ werden Sie auf die Website der 116117 weitergeleitet und können mittels das „Patienten-Navi“ eine Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden vornehmen. Werden die angegebenen Beschwerden entsprechend eingeschätzt, kann online ein Termin in der gewählten Praxis gebucht werden.
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin über die Terminservicestelle erhalten habe?
Nachdem Sie einen Termin über die Terminservicestelle vereinbart haben, sollten Sie sich umgehend mit der vermittelnden Praxis in Verbindung setzen und den Termin telefonisch bestätigen. Alle benötigten Informationen teilt Ihnen die Terminservicestelle bei der Terminvergabe mit.
Was ist, wenn ich den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin nicht einhalten kann?
Falls Sie den vereinbarten Termin aus dringenden persönlichen Gründen nicht einhalten können, geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei indem Sie umgehend die Praxis sowie die Terminservicestelle darüber informieren.
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für die Terminservicestelle, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Es sei denn, Sie sagen den Termin am selben Tag ab, an dem Sie ihn erhalten haben. In diesem Fall kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin vermitteln.
Ebenso zu beachten ist, dass der Vermittlungsanspruch für Termine in der Psychotherapie nur für die genannten Leistungen (Psychotherapie-Sprechstunde sowie psychotherapeutische Akutbehandlung / probatorische Sitzungen bei Vorliegen eines PTV 11) gilt.