Lieferengpass von Tamoxifen 04/22

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fachkreise über einen Lieferengpass bei Tamoxifen informiert. Auf Bundesebene wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die Versorgung der auf tamoxifenhaltige Arzneimittel angewiesenen Patientinnen und Patienten sicherzustellen und um Sicherheit in Bezug auf die Erstattung zu schaffen.

Hinweise zur Verordnung für den Zeitraum des Engpasses:

  • keine Ausstellung von Rezepten für eine individuelle Bevorratung
  • Patienten sollen erst dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung notwendig ist
  • es besteht die Möglichkeit Verordnungen von kleineren Packungsgrößen oder einer geringeren Stärke (z.B. Einnahme von 2 Tbl à 10mg) auszustellen
  • ärztlichen Verschreibungen sollen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezogen werden
  • der GKV-Spitzenverband prüft derzeit den Umgang mit eventuell erforderlichen Zuzahlungen des Versicherten (=Differenz zum Festbetrag)
  • nach derzeitiger Prognose sollen die nachproduzierten Arzneimittel wieder Ende April 2022 zur Verfügung stehen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer Homepage ebenfalls zahlreiche Informationen mit entsprechenden LINKS zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie unter anderem auch aktuelle Therapieempfehlungen von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AMWF) zu Tamoxifen.

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